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Der Kirchsteig Kronsforde - St.-Johannis-Kirche in Krummesse über die Flur Nonnenmark

(Dorfschaft Krummesse / AK Geschichte, Januar 2019, H.-J. Rieckhof)


1) Projektauftrag
Mit Beschluss des Arbeitskreises Geschichte der Dorfschaft Krummesse vom 20.3.2018 ist innerhalb des AK das Projekt „Kirchsteig Nonnenmark“ gebildet worden. Als Projektleiter wurde der Verfasser benannt. Aufgabe war, die Möglichkeit der Wiedereröffnung des althergebrachten Kirchsteiges zu untersuchen.

2) Historie
Die Errichtung der St.-Johannis-Kirche zu Krummesse wird in dem Zeitraum zwischen 1194 und 1230 vermutet. Seit dieser Zeit ist das Kerndorf Kronsforde Teil der Kirchengemeinde Krummesse. Eine Ausnahme bildeten die im nördlichen Winkel der Kronsforder Brücke über die Stecknitz (heute Gasthof „König“) wohnhaften Kronsforder; diese gehörten der Gemeinde St.-Georg zu Genin an. Für den Kirchgang nach Genin diente der Weg „Langjohrd“; der Kirchgang nach Krummesse führte über den heutigen „Gutsweg“ mit der Abkürzung für Fußgänger über die Flur „Nonnenmark“ hinab zur Brücke über die Stecknitz (siehe hierzu die Abb. 1 und 2). Der Weg musste zwangsläufig über den Höhenrücken „Nonnenmark“ / „Langehoffeld“ verlaufen, da das Ufer der Stecknitz unterhalb „Nonnenmark“ sumpfig war. Der heutige (trockene) Zustand des Geländes war Folge des Kanalbaues und einer Aufspülung um 1980.

3) Grundlegende Einflüsse / Veränderungen
Eine erste grundlegende Veränderung bezüglich der Nutzung des Kirchsteiges erbrachte der Bau des Elbe-Trave-Kanals (ab 22.2.1936 Umbenennung in Elbe-Lübeck-Kanal) der am 16.6.1900 offiziell eröffnet wurde. Dieser sah auf der westlichen (Kronsforder) Seite einen Leinpfad mit einer Kronenbreite von 3,50 m vor (östliche Seite 2,00 m); die Kronenhöhe lag 2 m über dem Wasserspiegel. Der Leinpfad in Richtung Brücke Krummesse war von Kronsforde aus über den nördliche Teil des Waldgebietes „Vogelsang“ bequem zu erreichen und führte damit zu einer erheblichen Abkürzung des Kirchweges zur St-Johannis-Kirche. Der beschwerlichere Weg über die Flur „Nonnenmark“ konnte entfallen.
Eine weitere Veränderung ergab sich aus dem Gebietsaustausch von 1965 zwischen den Kirchenkreisen Lübeck und Herzogtum Lauenburg; ein Siedlungsgebiet an der Nordgrenze von Gross Grönau (Wulfseck) fiel an den lübeckischen Kirchenkreis und als Ausgleich wurde der Kirchengemeinde Krummesse der bisher zur Kirchengemeinde Genin gehörende Ortsteil von Kronsforde (siehe Ziff. 2) zugeschlagen. Der Kirchenvorstand Genin stimmte seinerzeit dem Gebietstausch unter der Voraussetzung zu, dass die Kirchengemeinde Krummesse in Kronsforde eine Kapelle errichtet. Die „Adventskapelle Kronsforde“ wurde am ersten Adventssonntag 1970 feierlich eingeweiht. Zu bestimmten Terminen finden dort für die Kronsforder Bürgerinnen und Bürger Gottesdienste statt.
Durch die in den fünfziger Jahren des vorigen Jahrhunderts einsetzende Motorisierung hat sich auch die Form des Kirchganges drastisch verändert. Die Nutzung von Fahrrad, Motorrad und Auto führte zu einer Verlagerung des Kirchweges auf die Kronsforder Hauptstr. / Krummesser Landstr. / Lübecker Str. Die hergebrachten Kirchwege waren damit für den Kirchgang endgültig obsolet.

4) Entscheidungskriterien
-
Wie unter Ziff. 3) beschrieben ist die überbrachte Funktion des „Kirchsteiges Nonnenmark“ seit ca. 1900 nicht mehr gegeben. Damit hat der ehemalige Kirchsteig bestenfalls noch eine touristische Bedeutung.
- Die touristische Bedeutung des Kirchsteiges als Wanderweg / Radweg ist als sehr gering einzustufen. Die touristischen Ströme zwischen Kronsforde und Krummesse bewegen sich auf dem kanalbegleitenden westlichen Leinpfad der insbesondere wegen seiner gleichbleibenden Höhe bei Radfahrern sehr beliebt ist. Als Radweg ist der „Kirchsteig Nonnenmark“ aufgund seines starken Gefälles und der damit verbundenen Gefahren grundsätzlich nicht nutzbar.
- Die Flur „Nonnenmark“ ist zwischen dem Wäldchen „Vogelsang“ und dem Gelände der ehemaligen Ritterburg eine Fläche mit festgesetzten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (Landschaftsplan der HL - Bestand - Plan Nr. 8 b). Eine Überwegung würde eine Planänderung durch die HL mit all den voraussehbaren Schwierigkeiten voraussetzen.
- Die Fläche ist durch die HL unter Auflagen verpachtet. Der Pächter müsste in eine Vertragsänderung einwilligen und die HL müßte den Pachtvertrag entsprechend ändern.
- Es wären bauliche Maßnahmen vorzunehmen: Der Weg wäre mit einer leichten Kiesschüttung zu befestigen, es sind verschließbare Zaundurchlässe zu errichten, die Wegeführung wäre durch geeignete Maßnahmen (Baumreihe?) optisch zu begrenzen. Über das moorige Gelände im unteren Bereich wäre ein Holzsteg zu installieren; ggf. könnte auch eine Schüttung aus Rindenmaterial ausreichend sein. Eine vom Wasser- und Schifffahrtsamt Mölln genehmigte Brücke über den seitlichen Entwässerungsgraben ist vorhanden. Die Kosten für die baulichen Maßnahmen wären durch die HL zu finanzieren da sich der Weg insgesamt auf lübschem Gebiet befindet; dies schließt eine Finanzierung durch die Gemeinde Krummesse aus.

5) Entscheidungsvorschlag
Nach sachgerechter Abwägung aller Kriterien ist festzustellen, dass eine Wiederherstellung des mittelalterlichen „Kirchsteiges Nonnenmark“ nicht befürwortet werden kann; das Projekt ist zu beenden.Der Ausgangsbereich des damaligen Kirchsteiges am Gutsweg wird zu Recht als „Krummesser Balkon“ bezeichnet. Von hier bietet sich eine großartige Sicht auf das Dorf Krummesse. Es wird vorgeschlagen hier - in Absprache mit dem Pächter - durch die Dorfschaft / die Gemeinde Krummesse eine Bank aufzustellen verbunden mit einer Tafel, auf der über den vormals hier verlaufenden Kirchsteig informiert wird.





Anmerkung: Der Arbeitskreis Geschichte hat dem Entscheidungsvorschlag in der Sitzung vom 12. Februar 2019 einhellig zugestimmt.

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