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Der Kirchsteig Kronsforde -
St.-Johannis-Kirche in Krummesse über die Flur
Nonnenmark
(Dorfschaft
Krummesse / AK Geschichte, Januar 2019, H.-J. Rieckhof)
1)
Projektauftrag
Mit
Beschluss des Arbeitskreises Geschichte der Dorfschaft Krummesse vom
20.3.2018 ist innerhalb des AK das Projekt „Kirchsteig
Nonnenmark“ gebildet worden. Als Projektleiter wurde der
Verfasser benannt. Aufgabe war, die Möglichkeit der
Wiedereröffnung des althergebrachten Kirchsteiges zu
untersuchen.
2)
Historie
Die
Errichtung der St.-Johannis-Kirche zu Krummesse wird in dem Zeitraum
zwischen 1194 und 1230 vermutet. Seit dieser Zeit ist das Kerndorf
Kronsforde Teil der Kirchengemeinde Krummesse. Eine Ausnahme bildeten
die im nördlichen Winkel der Kronsforder Brücke über
die Stecknitz (heute Gasthof „König“) wohnhaften
Kronsforder; diese gehörten der Gemeinde St.-Georg zu Genin an.
Für den Kirchgang nach Genin diente der Weg „Langjohrd“;
der Kirchgang nach Krummesse führte über den heutigen
„Gutsweg“ mit der Abkürzung für Fußgänger
über die Flur „Nonnenmark“ hinab zur Brücke
über die Stecknitz (siehe hierzu die Abb. 1 und 2). Der Weg
musste zwangsläufig über den Höhenrücken
„Nonnenmark“ / „Langehoffeld“ verlaufen, da
das Ufer der Stecknitz unterhalb „Nonnenmark“ sumpfig
war. Der heutige (trockene) Zustand des Geländes war Folge des
Kanalbaues und einer Aufspülung um 1980.
3)
Grundlegende Einflüsse / Veränderungen
Eine
erste grundlegende Veränderung bezüglich der Nutzung des
Kirchsteiges erbrachte der Bau des Elbe-Trave-Kanals (ab 22.2.1936
Umbenennung in Elbe-Lübeck-Kanal) der am 16.6.1900 offiziell
eröffnet wurde. Dieser sah auf der westlichen (Kronsforder)
Seite einen Leinpfad mit einer Kronenbreite von 3,50 m vor (östliche
Seite 2,00 m); die Kronenhöhe lag 2 m über dem
Wasserspiegel. Der Leinpfad in Richtung Brücke Krummesse war von
Kronsforde aus über den nördliche Teil des Waldgebietes
„Vogelsang“ bequem zu erreichen und führte damit zu
einer erheblichen Abkürzung des Kirchweges zur
St-Johannis-Kirche. Der beschwerlichere Weg über die Flur
„Nonnenmark“ konnte entfallen.
Eine weitere
Veränderung ergab sich aus dem Gebietsaustausch von 1965
zwischen den Kirchenkreisen Lübeck und Herzogtum Lauenburg; ein
Siedlungsgebiet an der Nordgrenze von Gross Grönau (Wulfseck)
fiel an den lübeckischen Kirchenkreis und als Ausgleich wurde
der Kirchengemeinde Krummesse der bisher zur Kirchengemeinde Genin
gehörende Ortsteil von Kronsforde (siehe Ziff. 2) zugeschlagen.
Der Kirchenvorstand Genin stimmte seinerzeit dem Gebietstausch unter
der Voraussetzung zu, dass die Kirchengemeinde Krummesse in
Kronsforde eine Kapelle errichtet. Die „Adventskapelle
Kronsforde“ wurde am ersten Adventssonntag 1970 feierlich
eingeweiht. Zu bestimmten Terminen finden dort für die
Kronsforder Bürgerinnen und Bürger Gottesdienste
statt.
Durch die in den fünfziger Jahren des vorigen
Jahrhunderts einsetzende Motorisierung hat sich auch die Form des
Kirchganges drastisch verändert. Die Nutzung von Fahrrad,
Motorrad und Auto führte zu einer Verlagerung des Kirchweges auf
die Kronsforder Hauptstr. / Krummesser Landstr. / Lübecker Str.
Die hergebrachten Kirchwege waren damit für den Kirchgang
endgültig obsolet.
4)
Entscheidungskriterien
- Wie
unter Ziff. 3) beschrieben ist die überbrachte Funktion des
„Kirchsteiges Nonnenmark“ seit ca. 1900 nicht mehr
gegeben. Damit hat der ehemalige Kirchsteig bestenfalls noch eine
touristische Bedeutung.
-
Die touristische Bedeutung des
Kirchsteiges als Wanderweg / Radweg ist als sehr gering einzustufen.
Die touristischen Ströme zwischen Kronsforde und Krummesse
bewegen sich auf dem kanalbegleitenden westlichen Leinpfad der
insbesondere wegen seiner gleichbleibenden Höhe bei Radfahrern
sehr beliebt ist. Als Radweg ist der „Kirchsteig Nonnenmark“
aufgund seines starken Gefälles und der damit verbundenen
Gefahren grundsätzlich nicht nutzbar.
-
Die Flur „Nonnenmark“
ist zwischen dem Wäldchen „Vogelsang“ und dem
Gelände der ehemaligen Ritterburg eine Fläche mit
festgesetzten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (Landschaftsplan
der HL - Bestand - Plan Nr. 8 b). Eine Überwegung würde
eine Planänderung durch die HL mit all den voraussehbaren
Schwierigkeiten voraussetzen.
-
Die Fläche ist durch die
HL unter Auflagen verpachtet. Der Pächter müsste in eine
Vertragsänderung einwilligen und die HL müßte den
Pachtvertrag entsprechend ändern.
-
Es wären bauliche
Maßnahmen vorzunehmen: Der Weg wäre mit einer leichten
Kiesschüttung zu befestigen, es sind verschließbare
Zaundurchlässe zu errichten, die Wegeführung wäre
durch geeignete Maßnahmen (Baumreihe?) optisch zu begrenzen.
Über das moorige Gelände im unteren Bereich wäre ein
Holzsteg zu installieren; ggf. könnte auch eine Schüttung
aus Rindenmaterial ausreichend sein. Eine vom Wasser- und
Schifffahrtsamt Mölln genehmigte Brücke über den
seitlichen Entwässerungsgraben ist vorhanden. Die Kosten für
die baulichen Maßnahmen wären durch die HL zu finanzieren
da sich der Weg insgesamt auf lübschem Gebiet befindet; dies
schließt eine Finanzierung durch die Gemeinde Krummesse aus.
5)
Entscheidungsvorschlag
Nach
sachgerechter Abwägung aller Kriterien ist festzustellen, dass
eine Wiederherstellung des mittelalterlichen „Kirchsteiges
Nonnenmark“ nicht befürwortet werden kann; das Projekt ist
zu beenden.Der Ausgangsbereich des damaligen Kirchsteiges am Gutsweg
wird zu Recht als „Krummesser Balkon“ bezeichnet. Von
hier bietet sich eine großartige Sicht auf das Dorf Krummesse.
Es wird vorgeschlagen hier - in Absprache mit dem Pächter -
durch die Dorfschaft / die Gemeinde Krummesse eine Bank aufzustellen
verbunden mit einer Tafel, auf der über den vormals hier
verlaufenden Kirchsteig informiert wird.
Anmerkung:
Der Arbeitskreis Geschichte hat dem Entscheidungsvorschlag in der
Sitzung vom 12. Februar 2019 einhellig zugestimmt.
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